Die Regelung sichert die Begleichung offener Arbeitsentgeltansprüche bei Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Arbeitgebers. Als Insolvenzereignis gelten auch Nachlassinsolvenzverfahren beim Nachlassgericht, Zwangsliquidation und staatliche Verwaltung von insolventen Versicherungsgesellschaften oder Banken.
Die Regelung gilt für Arbeitsverhältnisse, bei denen der Arbeitgeber zur Abführung von Sozialabgaben verpflichtet ist. Keinen Anspruch auf Insolvenzgeld haben:
Sind Sie nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne Arbeit, müssen Sie sich als Arbeitsuchender beim NAV-Amt melden. Wenn Sie vom Insolvenzverwalter die Nachricht erhalten, dass Ihr Arbeitsvertrag mangels Masse nicht erfüllt werden kann, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim NAV-Amt als Arbeitsuchende/r melden, falls Sie Ansprüche für diesen Zeitraum geltend machen wollen, und im gesamten Antragszeitraum der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Es ist keine Voraussetzung, dass Sie einen Anspruch auf Tagegeld haben bzw. Tagegeld beziehen.
Vorausgesetzt, Sie haben offene Forderungen gegen Ihren Arbeitgeber, können folgende Ansprüche gedeckt werden:
Die Höchstgrenze der Deckungssumme entspricht brutto dem zweifachen Grundbetrag (grunnbeløpet) der Volksversicherung am Stichtag. Vertretbare Kosten im Zusammenhang mit dem Insolvenzantrag kommen hinzu.
Sollten Sie im Antragszeitraum Entgeltersatzleistungen erhalten, werden diese auf das Insolvenzgeld angerechnet. Vorgeschossenes Tagegeld wird vor der Auszahlung abgezogen.
Andere aktuelle Leistungen
Füllen Sie das Antragsformular A („Søknadsblankett A”) aus, „Anmeldung von Lohnforderungen u.a. im Insolvenzverfahren” („Melding av lønnskrav mv. til konkursboet”). Beim Amtsgericht erfahren Sie den Namen des Insolvenzverwalters, und dieser ist verpflichtet, Ihnen zu helfen, wenn Sie beim Ausfüllen Fragen haben. Den Namen des Insolvenzverwalters können Sie auch im Internet abrufen, indem Sie auf der Homepage des Brønnøysund-Registers www.brreg.no den Namen der Firma eingeben.
Wann müssen Sie den Antrag einreichen?
Es ist wichtig, die Frist einzuhalten, die das Amtsgericht für die Forderungsanmeldung gesetzt hat. Wird die Frist überschritten, bearbeitet NAV Lønnsgaranti den Antrag nur, wenn er schriftlich dem Insolvenzverwalter vor Abschluss des Insolvenzverfahrens gemeldet wurde oder, falls das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, wenn der Antrag beim Insolvenzverwalter oder bei NAV spätestens sechs Monate nach Eröffnung des Verfahrens eingeht.
Wo müssen Sie den Antrag einreichen?
Der Antrag wird an den Insolvenzverwalter geschickt.
Der Insolvenzverwalter beurteilt und prüft die Ansprüche und schickt seine Empfehlung an die NAV Lønnsgaranti zur Entscheidung.
Wir bei NAV haben uns das Ziel gestellt, 80 Prozent der Fälle innerhalb von zwei Monaten zu bearbeiten.
Drei Ergebnisse sind möglich: die Ansprüche werden gebilligt oder abgelehnt oder einstweilen beiseitegelegt in Erwartung weiterer Informationen seitens des Insolvenzverwalters. Wir schicken unseren Beschluss an den Insolvenzverwalter, der Sie dann über das Ergebnis der Bearbeitung informiert.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt drei Wochen vom Empfang der Ablehnung an, und die Beschwerde senden Sie an NAV Lønnsgaranti. Wird der Beschluss aufrechterhalten, wird der Fall an das Ministerium für Arbeit und soziale Inklusion weitergegeben.
Werden Ihre Ansprüche anerkannt, wird das Insolvenzgeld an den Insolvenzverwalter überwiesen. Der Insolvenzverwalter überweist das Geld nach Abzug der Pflichtabzüge wie Steuern und Tagegeldvorauszahlungen an den Antragsteller.
Hier haben wir die wichtigsten Informationen zu Rechten und Pflichten in übersetzter Ausgabe ins Internet gestellt. Sie finden auch Links zu ausführlicheren Erläuterungen, die teilweise aber nur auf Norwegisch zugänglich sind.