Erläuterung der Begriffe aus dem Haupttext:
Sonstiges Arbeitsentgelt: Das kann zum Beispiel eine Akkordlohnabrechnung, Provisionszahlung oder Überstundenabrechnung sein. Auf die Deckung von Ausgaben für Kfz, Spesen usw. besteht kein Anspruch.
Sozialabgabe des Arbeitgebers: Bei Löhnen, Gehältern und anderen Vergütungen für Arbeiten, die in Norwegen ausgeführt wurden, muss der Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben abgeführt werden und zwar unabhängig davon, welche Beziehung Sie oder Ihr Arbeitgeber zum Land haben. Haben Sie Arbeitsleistungen in einem anderen EWR-Staat erbracht, aber kann das Insolvenzverfahren gegen Ihren Arbeitgeber nur in Norwegen eröffnet werden, sind Ihre Ansprüche durch die norwegische Ordnung gesichert, selbst wenn Ihr Arbeitgeber in Norwegen keine Sozialabgaben abgeführt hat. Die Voraussetzung ist, dass Sie keinen Anspruch auf Insolvenzgeld in dem Land haben, in dem Ihre Sozialversicherung gilt oder in dem Sie gearbeitet haben.
Fälligkeit: Ihr gewöhnlicher Zahltag ist auch der Tag der Fälligkeit.
Stichtag: Der Stichtag ist der Tag, an dem die Frist zu laufen beginnt, in der Regel der Tag, an dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht eingegangen ist.
Beitreibungskosten: Das sind die Kosten, die Ihnen oder Ihrer Gewerkschaft zur Verfolgung Ihrer Entgeltansprüche entstanden sind, zum Beispiel für Mahn- und Klageverfahren.
Gesetzliche Kündigungsfrist: Die gegenseitige Kündigungsfrist beträgt einen Monat, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart oder tarifvertraglich festgelegt ist. Besteht das Beschäftigungsverhältnis fünf bzw. zehn Jahre ohne Unterbrechung, gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist von mindestens zwei bzw. drei Monaten. Wer zehn Jahre ohne Unterbrechung im gleichen Betrieb gearbeitet hat und 50, 55 bzw. 60 Jahre alt ist, hat eine Kündigungsfrist von vier, fünf bzw. sechs Monaten.
Die Kündigungsfrist beginnt gewöhnlich am ersten Tag des auf die Kündigung folgenden Monats.
Kosten im Rahmen eines Insolvenzantrags : Hier handelt es sich um gerechtfertigte Kosten, die Ihnen oder Ihrer Gewerkschaft durch die Beantragung der Insolvenz entstanden sind. Auch Kosten im Zusammenhang mit der Insolvenzankündigung können unter diesem Posten geltend gemacht werden.
Tarifvertrag; Ein Tarifvertrag ist der von Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossene Vertrag über den Inhalt und den Abschluss von Arbeitsverhältnissen und über betriebliche Fragen.